Kleingärten „Am Reppin“ erhalten

Im Rahmen der Modernisierung des Freilichtmuseums für Volkskunde in Schwerin-Mueß sollen etliche Gärten für die Anlage von 300 PKW-Parkplätzen weichen. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Stadtvertretung Schwerin tritt für den Erhalt dieser Kleingärten im Stadtteil Mueß ein.  

Regina Dorfmann (Fraktionsvorsitzende):

„Es gibt einen klaren Auftrag der Stadtvertretung an die Verwaltung: Bis zum Jahresende ist ein Verkehrskonzept für Mueß mit dem Ziel zu erarbeiten, die Kleingärten in der Anlage ‚Am Reppin‘ zu erhalten. Trotzdem arbeitet der Oberbürgermeister gemeinsam mit dem Eigenbetrieb SDS weiter an der Variante, für 300 Parkplätze die Gärten zu beseitigen. Das widerspricht dem Beschluss der Stadtvertretung und ist auch deshalb unverständlich, weil es eine hohe Nachfrage nach Gartenparzellen in diesem Areal gibt. Mueß soll ein Außenstandort der BUGA in Rostock werden. Im Rahmen einer Gartenschau erstmal blühende Gärten zu beseitigen und zu Schotterparkplätzen umzubauen, ist das falsche Signal. Wir erwarten von der Verwaltungsspitze, dass sie zeigt, dass es auch anders geht und nicht Gartenflächen für Parkplätze beseitigt werden müssen.“   

Hintergrund:

Im Rahmen der Neugestaltung der Museumsanlage in Mueß rechnet die Stadtverwaltung mit einer verstärkten Nachfrage von Besucherinnen und Besuchern. Die Lösung der verkehrsrelevanten Fragen sieht sie bisher in der Schaffung von zahlreichen neuen Parkplätzen vor Ort. Aus diesem Grund hat die Stadtvertretung die Verwaltung beauftragt, weitere Formen der verkehrlichen Anbindung zu prüfen. Ein entsprechendes Verkehrskonzept soll die Verwaltung bis Ende des Jahres 2021 vorlegen.

Entgegen den bisherigen Verlautbarungen der Verwaltung sind vor Ort nicht alle Kleingartenpächter*innen mit der Vorgehensweise einverstanden. So möchten etliche Pächter*innen ihre Gärten behalten. Auch gibt es Wartelisten mit interessierten Pächter*innen. Die Aussage der Verwaltung, die Gärten wären nicht mehr intensiv in Nutzung, entspricht nach Aussage vieler Kleingärtner*innen vor Ort nicht der Tatsache.

In diesem Jahr wurden Kleingärten in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Demnach sind Kleingärten als Naturerfahrungsräume zu erhalten. Auch wird der ökologische und klimatische Nutzen der Gärten im Gesetz bekräftigt. Die Hürden für Umwidmungen bzw. Bebauungen sind nunmehr höher.

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