Die Stadtvertretung ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Landeshauptstadt Schwerin. Sie ist für alle wichtigen kommunalen Angelegenheiten zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen. Die Stadtvertretung ist oberste Dienstbehörde der Beamten und Dienstvorgesetzte des Oberbürgermeisters.
Die letzte Wahl der Mitglieder der Stadtvertretung fand am 9. Juni 2024 statt. In der aktuellen 8. Wahlperiode (2024-2029) wurden insgesamt 45 Vertreter aus Parteien und Wählergruppen in die Stadtvertretung gewählt. Die Fraktionen in der Stadtvertretung setzen sich wie folgt zusammen: AFD 12, CDU 9, SPD 8, DIE LINKE 4, Unabhängige Bürger/FDP 5, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN / Die PARTEI 4, fraktionslos 3
Eine Fraktion muss aus mindestens vier Mitgliedern der Stadtvertretung bestehen. Jedes Mitglied der Stadtvertretung kann nur einer Fraktion angehören. Die innere Ordnung einer Fraktion muss den demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen.