Grüne fordern Durchsetzung der Corona-Regeln bei jeglichen Demonstrationen 16. November 2020 Foto: Warsakis Für die bündnisgrüne Stadtfraktion ist die „Querdenker“-Demonstration vom Dienstag vergangener Woche in Schwerin noch nicht erledigt. Wie man der Presseberichterstattung und Augenzeugenberichten entnehmen konnte, hielten die Demonstrant*innen den Mindestabtstand von 1,5 Metern nicht ein. Zudem trugen sie trotz Unterschreitung des Mindestabstandes in den wenigsten Fällen einen Mund-Nasenschutz. Trotzdem gab es keine Ordnungsrufe durch die Polizei. Das städtische Ordnungsamt war nicht einmal anwesend. Foto: Warsakis Regina Dorfmann, Fraktionsvorsitzende: „Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht, das uns sehr wichtig ist und wir akzeptieren selbstverständlich, wenn ein Gericht eine solche Demonstration genehmigt, auch wenn wir diese Entscheidung nicht verstehen. Denn es war absehbar, dass die Teilnehmer*innen die Corona-Regeln nicht einhalten würden. Selbst der Sprecher der Polizei sagte dies im Interview. Wenn dann aber auch noch die Polizei und die Stadtverwaltung in Person des Ordnungsdezernenten Nottebaum von einer erfolgreichen Demonstration reden, bei der man alles richtig gemacht habe, dann fragen wir uns, wer hier im Staat eigentlich noch dafür sorgt, das Recht und Gesetz eingehalten werden. Es kann doch nicht sein, dass wir einerseits Gastronomen mit härtesten Auflagen in den Lockdown schicken und andererseits eine Gruppe von Corona-Leugnern für sich andere Rechte in Anspruch nimmt und diese dann auch gewährt bekommt. So sehr wir es begrüßen, dass es an diesem Abend friedlich blieb, haben wir doch kein Verständnis dafür, wie sehr an diesem Abend unter den Augen der Ordnungskräfte der Rechtsstaat vorgeführt wurde. Wir fordern, dass bei Demonstrationen aller Art nicht mit zweierlei Maß gemessen wird und so genannten ‚Querdenkern‘ nicht Sonderrechte eingeräumt werden, nur weil man mögliche Eskalationen befürchtet. Wir fordern, dass sich jegliche Demonstrationen in Schwerin an die geltenden Corona-Regeln halten und dieses durch Polizei und Ordnungskräfte auch durchgesetzt wird. Anderenfalls muss eine Demonstration aufgelöst werden.