Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Die PARTEI widerspricht der Darstellung der Schweriner
Stadtverwaltung, der geplante Ausbau des Waldweges zwischen Zippendorf und Mueß zu einem
„Residenzradweg“ sei durch einen Grundsatzbeschluss der Stadtvertretung aus dem Jahr 2015
bereits politisch entschieden.
„2015 hat die Stadtvertretung beschlossen, das touristische Radwegenetz weiterzuentwickeln –
aber nicht, dass elf Jahre später dieser Waldweg asphaltiert wird. Schon gar nicht hat sie über die
konkrete Bauweise entschieden“, erklärt Fraktionsvorsitzender Arndt Müller.Vorlage im Bürgerinformationssystem Schwerin: https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?__kvonr=5119
Besonders deutlich sei, dass die damalige Grünen-Fraktion genau diese Frage bereits 2015
aufgeworfen habe. Sie forderte ausdrücklich, bei den einzelnen Radwegevorhaben alternative
Wegeführungen und alternative bauliche Lösungen zu prüfen und die konkreten Vorhaben erneut
der Stadtvertretung vorzulegen.
„Wir haben 2015 genau davor gewarnt, dass aus einem allgemeinen Grundsatzbeschluss eine
Blankovollmacht für die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Radwege gemacht wird. Genau das
erleben wir jetzt erneut: Die Kommunalpolitik beschließt das grundsätzliche Ziel und wenn es bei
der Umsetzung konkret und politisch relevant wird, werden die gewählten Gremien nicht mehr
beteiligt.“, so Müller.
Aus Sicht der Fraktion geht es dabei um ein grundsätzliches Problem kommunaler Demokratie.
„Die Stadtvertretung darf nicht nur über das ‚Was‘ entscheiden, während die Verwaltung
anschließend allein über das ‚Wie‘ entscheidet. Wir Komunalpolitiker:innen wollen nicht nur über
Grundsätze abstimmen und anschließend zur Kenntnis nehmen, was in den Amtsstuben daraus
gemacht wurde.“, ergänzt Arndt Müller.
Der heute geplante rund ein Kilometer lange Ausbau des Waldweges soll nach Angaben der Stadt
rund 776.000 Euro kosten und zu 90 Prozent vom Land gefördert werden.
Fraktion schaltet Wirtschaftsministerium ein
Die Fraktion hat sich deshalb jetzt an das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
gewandt und eine Überprüfung der vorgesehenen Förderung verlangt.
Fraktionsvorsitzender Arndt Müller:
„Wenn das Land 90 Prozent einer solchen Maßnahme bezahlt, sollte es auch die konkreten
Bedingungen vor Ort genau in den Blick nehmen. Zum einen gibt es bereits einen perfekt
ausgebauten Radweg an der Crivitzer Chaussee und zum anderen bewegen wir uns hier in einem
Landschaftsschutzgebiet. Mit dem Grundsatzbeschluss 2015 war die politische und
naturschutzfachliche Abwägung der Trassenführung eines Residenzradweges noch nicht erledigt.“
Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Die PARTEI geht es ausdrücklich nicht darum, Radverkehr gegen
Naturschutz auszuspielen.
„Wir wollen gute Radwege. Aber wir wollen auch, dass bei jedem konkreten Vorhaben die richtige
Lösung für den jeweiligen Ort gesucht wird. Asphalt ist keine Naturkonstante der
Radverkehrsförderung.“
Die Fraktion bezweifelt insbesondere, dass die Asphaltierung eines naturnahen Waldweges im
Landschaftsschutzgebiet die einzige oder naturschonendste Möglichkeit darstellt. Das Land selbst
sieht in seiner Radverkehrsförderung Ausnahmen von der Asphaltbauweise aus Gründen des Natur-
oder Denkmalschutzes vor.
„Eine Förderbedingung des Landes darf nicht zur Ersatzgesetzgebung werden. Sie kann weder die
politische Entscheidung der Stadtvertretung ersetzen noch die notwendige Abwägung der
unterschiedlichen öffentlichen Belange vor Ort.“
Sollte das Wirtschaftsministerium an der Förderung festhalten, will die Fraktion den Vorgang dem
Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern vorlegen.
Hintergrund:
Der Beschluss von 2015 war keine Entscheidung über Asphalt
Die aktuelle Auseinandersetzung um die geplante Asphaltierung des Waldweges zwischen Zippendorf
und Mueß hat eine Vorgeschichte, die bis ins Jahr 2015 zurückreicht. Damals legte die Stadtverwaltung der Stadtvertretung die „Machbarkeitsstudie zur Optimierung der Radfern- und Radrundwege in der Landeshauptstadt Schwerin“ vor. Die Vorlage begründete einen erheblichen Ausbaubedarf im touristischen Radwegenetz und strebte dafür eine Förderung von 80 bis 90 Prozent an.
Vorlage im Bürgerinformationssystem Schwerin: https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?__kvonr=5119
Eine konkrete Festlegung auf Asphalt enthielt die Beschlussvorlage allerdings nicht. Auch der heute zur Asphaltierung vorgesehene Abschnitt zwischen Zippendorf und Mueß ist in der Machbarkeitsstudie und in dem damaligen Beschluss nicht ausdrücklich als konkretes Bauvorhaben benannt.
Die damalige Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat genau an diesem Punkt angesetzt. In ihrem
Ersetzungsantrag vom 13. April 2015 verlangte sie ausdrücklich, dass bei der weiteren Planung für
jedes einzelne Vorhaben alternative Wegeführungen und alternative bauliche Lösungen geprüft und
dargestellt werden. Außerdem sollte für jedes konkrete Vorhaben die ausdrückliche Zustimmung der
Stadtvertretung eingeholt werden.
Die Begründung des Antrages ging bereits auf den jetzigen Konflikt ein: Die geplanten Trassen
verliefen teilweise durch naturschutzrechtlich geschützte Landschaftsbestandteile oder über Wege,
bei denen die Festlegung als Fernradweg eine erhebliche Nutzungsänderung darstellen könne.
Deshalb seien die konkreten Standortbedingungen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen
zunächst zu prüfen. Die Stadtvertretung sollte sich ausdrücklich die Möglichkeit erhalten, bei der
konkreten Vorhabenplanung über Lage, Abmessungen und Art der Wegebefestigung zu
entscheiden.
Dem Ersetzungsantrag stimmten damals Finanzausschuss, Wirtschaftsausschuss und
Umweltausschuss der Stadtvertretung zu. In der abschließenden Abstimmung der Stadtvertretung
fand er keine Mehrheit. Aus Sicht der Fraktion darf der Kommunalpolitik trotzdem nicht die Beteiligungsmöglichkeit an der konkreten Trassengestaltung der Radwege genommen werden. Das passiert jedoch momentan. Die damalige Zustimmung zur Optimierung des touristischen Radwegenetzes war eine
Grundsatzentscheidung für ein Ziel, aber keine Entscheidung über jede spätere konkrete Planung
und schon gar keine Generalvollmacht für eine bestimmte Bauweise.
Asphalt ist keine Naturkonstante der Radverkehrsförderung
Die Stadt argumentiert inzwischen, die Asphaltbauweise sei gerade aus Gründen des Naturschutzes
besonders schonend. Durch den geringeren erforderlichen Unterbau könne der Eingriff in den Boden
und insbesondere in den Wurzelbereich der Bäume reduziert werden. Dieser Aspekt kann bei der
technischen Planung selbstverständlich eine Rolle spielen. Aber zuvor steht doch die Frage:
Muss dieser bislang naturnahe Waldweg überhaupt dauerhaft asphaltiert werden?
Ein geringerer Unterbau macht Asphalt nicht zu einer unversiegelten Oberfläche. Und eine
technische Optimierung des Eingriffs macht die grundsätzliche Abwägung zwischen Radverkehr,
Naturschutz, Bodenschutz, Landschaftsbild und Erholungsfunktion nicht überflüssig.
Hinzu kommt: Asphalt ist keine Naturkonstante der Radverkehrsförderung.
Das Land selbst sieht in seinem Förderprogramm Ausnahmen vor, wenn eine Asphaltierung aus
Gründen des Natur- oder Denkmalschutzes nicht zulässig ist. In solchen Fällen sind andere Bauweisen
möglich. Voraussetzung ist eine entsprechende Einzelfallbegründung und eine frühzeitige
Abstimmung mit dem Landesförderinstitut. Damit kann die Förderbedingung „Asphalt“ nicht zum Ersatz für die notwendige Abwägung vor Ort werden. Vielmehr muss zunächst die Frage beantwortet werden, welche Bauweise an diesem konkreten Standort unter Berücksichtigung aller öffentlichen Belange die richtige ist.
Eine Förderquote von 90 Prozent ersetzt keine Abwägung
Bereits die Beschlussvorlage von 2015 stellte die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme unter
anderem über die angestrebte Förderquote von 80 bis 90 Prozent dar. Das ist aus heutiger Sicht
besonders bemerkenswert. Denn ein Projekt wird nicht allein dadurch wirtschaftlich oder sinnvoll,
dass ein großer Teil der Kosten von einem anderen öffentlichen Haushalt übernommen wird.
Gerade bei einer Förderung von 90 Prozent muss gefragt werden, ob die konkrete Maßnahme
notwendig, angemessen und wirtschaftlich ist. Und es muss geprüft werden, ob für denselben Zweck
eine weniger eingriffsintensive und möglicherweise kostengünstigere Lösung zur Verfügung steht.
Das gilt umso mehr, wenn in unmittelbarer räumlicher Nähe bereits eine ausgebaute
Radverkehrsverbindung vorhanden ist.
Der Konflikt war 2015 bereits bekannt
Die heutige Debatte kommt deshalb keineswegs überraschend. Die damalige Grünen-Fraktion hat
bereits vor elf Jahren darauf hingewiesen, dass die touristischen Radwege teilweise durch
naturschutzrechtlich geschützte Bereiche führen und dass die konkrete Bauweise deshalb nicht
bereits im Rahmen einer allgemeinen Machbarkeitsstudie festgelegt werden sollte. Die politische
Forderung war damals klar:
Erst die konkrete Situation prüfen, dann über die konkrete Bauweise entscheiden.
Die Stadtverwaltung kann deshalb aus Sicht der Fraktion heute nicht argumentieren, die
grundlegende Entscheidung sei bereits 2015 gefallen. Denn gerade die Frage der konkreten
baulichen Ausgestaltung sollte nach dem damaligen Planungsverständnis erst in der weiteren
Planung geklärt werden.
Es geht nicht gegen den Radverkehr
Die Fraktion stellt ausdrücklich nicht infrage, dass Schwerin attraktive und leistungsfähige
Radverkehrsverbindungen braucht.
Die Frage ist vielmehr, ob jede touristische Radverbindung zwangsläufig zu einer asphaltierten
Verkehrsfläche ausgebaut werden muss, auch dort, wo ein naturnaher Waldweg heute bereits
funktioniert.
Der Waldweg zwischen Zippendorf und Mueß besitzt gerade aufgrund seines naturnahen Charakters
einen besonderen Wert für Radfahrende, Spaziergänger und die landschaftsbezogene Erholung.
Deshalb muss die Abwägung aus Sicht der Fraktion offen geführt werden.
Guter Radverkehr und Naturschutz sind kein Gegensatz. Die entscheidende Frage ist, welche
Infrastruktur an welchem Ort angemessen ist.
Warum sich die Fraktion jetzt an das Wirtschaftsministerium wendet
Die Stadt möchte für den Ausbau rund 776.000 Euro investieren und dafür eine Förderung von 90
Prozent erhalten. Gleichzeitig beruft sie sich auf einen Beschluss der Stadtvertretung aus dem Jahr
2015. Die Fraktion hält beide Punkte für überprüfungsbedürftig. Sie hat sich deshalb an das
Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern gewandt und insbesondere um Prüfung gebeten,
– ob der Beschluss von 2015 tatsächlich als Entscheidung über den konkreten Ausbauabschnitt
und dessen Bauweise herangezogen werden kann,
– ob die konkreten naturschutzfachlichen und landschaftlichen Belange ausreichend
berücksichtigt wurden,
– ob alternative Bauweisen ernsthaft geprüft wurden,
– ob der Ausbau angesichts der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur notwendig und
wirtschaftlich ist und
– ob die Förderung in Höhe von 90 Prozent unter diesen Umständen gerechtfertigt ist.
Sollte das Land an der Förderung festhalten, wird die Fraktion den Vorgang dem Landesrechnungshof
Mecklenburg-Vorpommern zur Prüfung vorlegen.
Denn letztlich geht es um eine grundsätzliche Frage:
Darf eine Förderbedingung des Landes dazu führen, dass eine Kommune einen naturnahen
Waldweg asphaltieren muss, obwohl die konkrete Bauweise politisch nie beschlossen wurde und
andere öffentliche Belange dagegen sprechen können? Aus Sicht der Fraktion lautet die Antwort eindeutig: Nein.