Kurzarbeitergeld in kommunalen Betrieben aufstocken! 3. April 2020 @Landeshauptstadt Schwerin / Mareike Diestel Die Landeshauptstadt ist – auch durch die kommunalen Eigenbetriebe und Beteiligungen – einer der größten Arbeitgeber in Schwerin. In einigen kommunalen Betrieben kommt es durch die Corona-Krise zu starken Einnahmeeinbrüchen, so dass auch hier Kurzarbeit nicht ausgeschlossen werden kann, beziehungsweise Mitarbeiter schon in Kurzarbeit geschickt worden sind. Um den Verdienstausfall abzufedern schlägt die bündnisgrüne Stadtfraktion vor, das Kurzarbeitergeld auf 100 Prozent aufzustocken, also weiterhin den vollen Lohn zu zahlen. Auch sollte in dieser Zeit davon abgesehen werden, Kündigungen auszusprechen. Als kommunaler Arbeitgeber kann die Stadt Schwerin hier Zeichen setzen. Foto: Warsakis Regina Dorfmann (Fraktionsvorsitzende): „Durch Kurzarbeit können langfristig Arbeitsplätze erhalten werden. Die Lohneinbußen in der Zeit von 40 bzw. 33 Prozent sind jedoch für die Betroffenen zum Teil fatal. Daher appellieren wir an die städtischen Gesellschaften, das Kurzarbeitergeld auf den vollen Lohn aufzustocken. Das bedeutet eine Entlastung für die kommunalen Unternehmen, indem bis zu 67 Prozent der Lohnkosten durch den Bund getragen werden und es bedeutet finanzielle Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Krisenzeiten. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels auch in kommunalen Bereichen wird so zusätzlich die Mitarbeiterbindung gefördert. Die kommunalen Gesellschaften der Landeshauptstadt sollten zu ihrer sozialpolitischen Verantwortung stehen und die volle Lohnzahlung ermöglichen.“